Sonstiges


Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe

Falls Sie über ein geringes oder kein Einkommen verfügen, bedeutet dies nicht, dass Sie Ihr Recht nicht wahrnehmen können. Der Staat gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe in familienrechtlichen, und Prozesskostenhilfe in zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Für eine Beratung oder außergerichtliche anwaltliche Vertretung können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen.

Verfahrenskosten- oder Prozesskostenhilfe kann als zinsloses Darlehen des Staates oder sogar ratenfrei gewährt werden.

Neben den wirtschaftlichen Voraussetzungen darf ein Verfahren oder ein Prozess nicht mutwillig herbeigeführt worden sein. Bei einem Ehescheidungsverfahren oder einer anderen familienrechtlichen Auseinandersetzung reicht für die Gewährung von Verfahrens- Prozesskostenhilfe im Regelfall aus, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind, und der (Ehe-) Partner bereits anwaltlich vertreten wird.

Jede Gewährung von Verfahrenskosten- oder Prozesskostenhilfe ist aber eine Einzelfallentscheidung.


Untervollmacht, Vertretung von Rechtsanwaltskollegen

Lohnt sich aus Zeit- und Kostengründen der Weg nach Brühl? Gerne vertreten wir zuverlässig Kollegen in Untervollmacht vor dem Amtsgericht Brühl. Aufgrund der Nähe nach Köln und Bonn, ist selbstverständlich auch eine Vertretung bei den dort ansässigen Gerichten, sowie auch bei den im Umkreis liegenden Amtsgerichten Bergheim, Kerpen und Euskirchen möglich.


Weiterführende Links

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2018: www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2018/Duesseldorfer-Tabelle-2018.pdf