Baurecht


Privates Baurecht

Das private Baurecht beinhaltet die vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche aller mit einem Bau oder einer Handwerkerleistung Beteiligten.

Vorwiegend berate und vertrete ich Bauherren, Bauträger und Immobilienbesitzer in nachfolgenden Bereichen:

  • Vertragsprüfung, Architektenverträge und Kostenstellungen nach HOAI 
  • Architektenhaftung 
  • Rechtliche Begleitung bei der Durchführung von Bauvorhaben 
  • Rüge und Beseitigung bei Baumängeln 
  • Beweissicherungsverfahren 
  • Schadensersatz

Öffentliches Baurecht

Im öffentlichen Baurecht berate und vertrete ich Sie z. B. bei:  

  • Begleitung in Baugenehmigungsverfahren/Bauvoranfragen 
  • Prüfung und ggf. Abwehr von baubehördlichen Bescheiden 
  • Nutzungsverordnung 
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Erschließungsbeiträgen, etc.